Südafrika Immigrationsberatung
- Auswandern nach Südafrika
Nach Südafrika auswandern: Nicht nur der Reiz des Neuen,
sondern gutes Klima, Freundlichkeit im Service und vor allem
die wunderschönen Landschaften am Kap in Südafrika
veranlassen immer mehr Menschen, nach Südafrika auszuwandern.
Gute Informationen sind notwendig, denn Auswandern ist ein
großer persönlicher Einschnitt im Leben eines Menschen.

Für die Südafrika-Immigration bietet
cape invest mit
objektiven und neutralen Beratungen für Aufenthaltsgenehmigung,
Immobilien-Kauf und aktuellen Landesinfos einen kompletten
Service. Der Berater cape invest hilft, Fehler zu vermeiden und begleitet
Sie auch nach Erreichen Ihrer Südafrika-Ziele.
Visa und
Aufenthaltsgenehmigungen
Südafrika Einwanderungsbestimmungen (gültig ab 1.
Juli 2005)
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Aufenthalt 1 - 90 Tage |
Touristenvisum |
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- Aufenthalt ab 90
Tage |
befristete Aufenthaltserlaubnis |
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- Aufenthalt von mehr als 90 Tagen |
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- geschäftlicher Aufenthalt
in Südafrika ( Business permit bis 2 Jahre ); |
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- als Austauschstudent oder
Absolvent einer Famulatur in Südafrika |
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- als Praktikant oder als Volontär
in Südafrika |
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- bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis |
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- Aufenthalt permanent |
Direkte Einwanderung
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- bei Aufenthalt von mehr als 5 Jahren mit
legaler Arbeitsgenehmigung |
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- als Ehepartner eines südafrikanischen
Staatsbürgers oder einer daueraufenthalts-
berechtigten Person |
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- als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers
oder Dauerresidenten unter 21 Jahren |
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- als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers
über 21 Jahren |
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- Aufenthalt permanent |
Daueraufenthaltsgenehmigung
aus anderen Gründen |
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- Nachweis eines Arbeitsplatzes in
Südafrika |
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- Nachweis außergewöhnlicher
beruflicher Qualifikation |
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- Firmengründer- und/oder Geschäftsleute
in Südafrika |
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- Flüchtlinge gemäß
Flüchtlingsgesetz |
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- Firmengründer-
und/oder Geschäftsleute in Kooperation oder
mit Partnern in Südafrika |
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- an einen ausländischen
Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand
in der Republik Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze) |
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- an einen finanziell unabhängigen
ausländischen Staatsbürger |
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- an einen Verwandten
ersten Grades |
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Für alle umfangreichen administrativen Angelegenheiten
der Immmigration bieten wir Ihnen wie folgt an:
- Immigrationsberatung
- Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung
- Überwachung der Antragsformalitäten bis zum
Erhalt des Permits
>>>>> Kontaktieren Sie unverbindlich unseren Berater
Touristenvisum
Um nach Südafrika einzureisen benötigt
der Besucher aus Deutschland, Österreichs und der Schweiz
einen Reisepaß mit einem Foto des Inhabers. Der Paß muß
mindestens noch sechs Monate über das Einreisedatum hinaus
gültig sein. Bei Ankunft in Südafrika ist der Nachweis
über die bezahlte Rückreise zu führen.
Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
benötigen bei einem Besuch bis zu drei Monaten kein Visum
(Touristen Status). Visa für Botswana, Simbabwe und Swaziland
erhalten Sie an der jeweiligen Grenze.
Ein Touristenvisum kann nicht in ein Arbeitsvisum umgewandelt
werden. Eine Verlängerung des Aufenthaltesum z.B. weitere
90 Tage ist möglich, Sie müssen aber genug Geldmittel
und ein Rückflugticket vorweisen.
Befristete
Aufenthaltserlaubnis
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis ergibt sich im Allgemeinen,
wenn Sie länger als 90 Tage in Südafrika verbringen.
Dies ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig, kontaktieren
Sie bitte dazu unseren Berater.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Südafrika
wird in folgenden Fällen benötigt:
- bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, bzw. siehe Visabestimmungen);
- bei einem geschäftlichen Aufenthalt in Südafrika
(Business permit);
- wenn Sie Austauschstudent sind oder Ihre Famulatur in Südafrika
absolvieren möchten;
- wenn Sie ein Praktikum oder ein Volontariat in Südafrika
absolvieren möchten;
- wenn Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten
Direkte
Einwanderung
(§ 26 Einwanderungsgesetz)
Gemäß § 25 des Einwanderungsgesetzes ist das
südafrikanische Innenministerium angehalten, in den
folgenden vier Fällen
Daueraufenthaltsgenehmigungen auszustellen:
a) an ausländische Staatsbürger,
die sich seit 5 Jahren legal aufgrund einer Arbeitsgenehmigung
in Südafrika aufhalten und
- ein permanentes Arbeitsangebot erhalten haben
- deren Arbeitgeber eine Bescheinigung von seinem staatlich
anerkannten Wirtschaftsprüfer über das Vorhandensein
der Stelle sowie der Absicht, diese mit einem ausländischen
Staatsbürger zu besetzen, vorlegt; und
- wenn das Arbeitsministerium (Department of Labour) den
Antragstellern bescheinigt hat, daß die Arbeitsbedingungen
der ausländischen Staatsbürger nicht schlechter
als die von südafrikanischen Staatsbürgern/ Dauerresidenten
sind, die im gleichen Bereich arbeiten.
Ein solcher Antrag muß beim zuständigen Regionalbüro
des Innenministeriums (Department of Home Affairs) in der
Provinz, in welcher der Antragsteller beschäftigt ist,
eingereicht werden. Sollte ein ausländischer Staatsbürger
diese Anforderungen erfüllen, so können auch sein/e
Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen
Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung
(gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
b) an Ehepartner eines südafrikanischen
Staatsbürgers oder einer daueraufenthalts-berechtigten
Person, vorausgesetzt daß
- eine eheliche oder eheähnliche Partnerschaft existiert;
- die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert jedoch ihre Gültigkeit,
wenn diese Verbindung innerhalb von drei Jahren nach Datum
der Antragstellung nicht mehr besteht (ausgenommen bei Todesfällen).
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro
des südafrikanischen Innenministeriums (Department of
Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland erfolgen.
c) an Kinder eines südafrikanischen
Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren;
unter folgendem Vorbehalt:
- die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert ihre Gültigkeit,
falls der Antragsteller es versäumen sollte, innerhalb
von zwei Jahren nach seinem/ ihrem 21. Geburtstag einen Antrag
auf Nachweis der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung
zu stellen.
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro
des südafrikanischen Innenministeriums (Department of
Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland erfolgen.
d) an Kinder eines südafrikanischen
Staatsbürgers über 21 Jahren
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro
des südafrikanischen Innenministeriums (Department of
Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland erfolgen.
Daueraufenthaltsgenehmigung
aus anderen Gründen
(§ 27 Einwanderungsgesetz)
Die im folgenden erwähnten Anträge auf Daueraufenthaltsgenehmigung
können bei einer Vertretung der Republik Südafrika
im Ausland oder bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen
Innenministeriums (Department of Home Affairs) eingereicht
werden, außer im Fall von Personen, die in Abschnitt
a) und c) erwähnt werden und die ihren Antrag in einem
Regionalbüro in der Region stellen müssen, in der
sie sich in einem Beschäftigungssverhältnis befinden
oder in der das betreffende Geschäft schon existiert
oder noch gegründet werden soll (sowohl im Fall von Investitionen
wie auch bei selbständigen Gründungen). Das Innenministerium
kann einer Person mit gutem Leumund, die die Bedingungen für
einen dauerhaften Aufenthalt im Rahmen einer der sieben
folgenden Kategorien erfüllt, eine Daueraufenthaltsgenehmigung
erteilen:
1) an einen ausländischen Staatsbürger,
der ein dauerhaftes Arbeitsangebot vorweisen kann
und
- dessen potentieller Arbeitgeber eine Bescheinigung von einem
staatlich
anerkannten Wirtschaftsprüfer, der für die Firma
tätig ist, vorlegen kann, nach
der
i. das Vorhandensein der Stelle bescheinigt wird
ii. bestätigt wird, daß die Stelle zusammen mit
einer Arbeitsplatzbeschreibung in der dafür vorgeschriebenen
Weise ausgeschrieben worden ist, und daß
iii. kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer
Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um die
Stelle zu besetzen
- dem durch das Arbeitsministerium (Department of Labour)
bescheinigt worden ist, daß
- die Arbeitsbedingungen des Arbeitsangebots, einschließlich
des Gehaltes sowie eventueller Zusatzleistungen, nicht schlechter
sind als es den in der entsprechenden Branche üblichen
Bedingungen für Südafrikaner/ Dauerresidenten entspricht
und daß dabei auch die allgemeinen Lohnabschlüsse
und andere etwaige Standards in der Branche berücksichtigt
worden sind.
- dessen Antrag in die jährlich festgesetzte Anzahl
maximal ausstellbarer
Erlaubnisse (permits) fällt, die von Zeit zu Zeit für
jeden Industriezweig bzw.
jede Handelsbranche unter Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium,
dem
Arbeitsministerium sowie dem Erziehungsministerium festgelegt
werden.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen
erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie
seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21
Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß
§ 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
2) an
einen ausländischen Staatsbürger, der dem Innenministerium
gegenüber nachgewiesen hat, daß er/ sie außergewöhnliche
Fähigkeiten/ Qualifikationen besitzt.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen
erfüllen, so können auch seine unmittelbaren Familienangehörigen
gleichermaßen einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung
(gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
3) an
einen ausländischen Staatsbürger, der ein Unternehmen
in Südafrika betreiben möchte und dabei
entweder
1. beabsichtigt, ein Geschäft in der RSA neu zu gründen
oder
2. beabsichtigt, in ein in Südafrika bereits bestehendes
Unternehmen zu investieren oder
3. sich bereits im Besitz einer Geschäftsführungserlaubnis
(business permit) für die Republik Südafrika befindet.
In allen drei Fällen muß eine Summe von R 2.500.000
(die Bestimmungen über die zu investierende Summe können
den aktuellen Gegebenheiten angepaßt und aktuell veröffentlicht
werden) investiert werden/ worden sein, die ein Anteil des
beabsichtigten Buchwertes der Firma ausmachen soll/ bereits
ist. Dies muß von einem staatlich anerkannten südafrikanischen
Wirtschaftsprüfer bescheinigt werden (sog. certificate
from a chartered accountant). Das südafrikanische Innenministerium
kann die Investitionserfordernisse für ein Unternehmen
erlassen oder verringern, falls dies im Interesse des Gemeinwesens
erscheint oder auf Anraten des südafrikanischen Wirtschaftsministeriums.
Sobald der Daueraufenthaltsstatus nach diesem Abschnitt des
Gesetzes erlangt worden ist, ist die betreffende Person verpflichtet,
nach Ablauf von zwei Jahren vom Zeitpunkt der Genehmigung
an eine weitere Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers
einzureichen; drei Jahre später ist nochmals die Einreichung
einer solchen Bescheinigung erforderlich. Sollte dies nicht
geschehen, so verliert die Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch
ihre Gültigkeit.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen
erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie
seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21
Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß
§ 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
4) an einen Flüchtling wie
in § 27(c) des Flüchtlingsgesetzes von 1998 (Gesetzesnr.
130/1998) beschrieben.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen
erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie
seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21
Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß
§ 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
5) an einen ausländischen Staatsbürger,
der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik Südafrika
zu verbringen (keine Altersgrenze), vorausgesetzt,
daß ein staatlich anerkannter südafrikanischer
Wirtschaftsprüfer bescheinigt, daß die betreffende
Person
- Anrecht auf eine Pension/Rente oder
- eine unwiderrufliche Leibrente oder
- ein Pensions/Rentenkonto hat.
Personen, die einen Antrag in dieser Kategorie stellen möchten,
müssen den Nachweis erbringen, daß sie sich im
Besitz der folgenden finanziellen Mindestanforderungen befinden:
Nachweis des Anspruchs auf eine Rente in Höhe von mindestens
R 20.000 pro Monat oder eines unwiderruflichen Jahresrentenbezugs
oder Rentenkontos in dementsprechender Höhe
ODER
Nachweis des Vorhandenseins von nicht weniger als R 12 Mio,
die ein Einkommen von mindestens R 15.000 pro Monat sicherstellen.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen
erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie
seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21
Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß
§ 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
Sollte eine im Ruhestand befindliche Person wünschen,
einer Beschäftigung in Südafrika nachzugehen, so
müßte er/ sie einen Arbeitsvertrag vorlegen sowie
nachweisen, daß kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer
Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um die
betreffende Stelle zu besetzen.
6) an einen finanziell unabhängigen
ausländischen Staatsbürger, der
- eine Bescheinigung von einem staatlich geprüften südafrikanischen
Wirtschaftsprüfer erbringen kann, in der bestätigt
wird, daß er/ sie die vorgeschriebene finanzielle Mindestanforderung
von R 20 Millionen erfüllt und
- die festgesetzte Gebühr von R 100.000 entrichtet hat.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen
erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie
seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21
Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß
§ 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.
7) an einen Verwandten ersten Grades
eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten
(Eltern, Kinder, und Ehepartner).
>>>>> Kontaktieren Sie unverbindlich unseren Berater
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