südafrika immobilien - südafrika immigration - südafrika investments - kapstadt immobilien Suedafrika, Kapstadt, cape invest, immobilien, immigration IMMOBILIEN IN SÜDAFRIKA
Südafrika Immobilien Investitionen Immigration Einreisebestimmungen Auswandern
 
 Südafrika         
 
 
 Sie sind hier

Südafrika Immigration :: Südafrika Immigration Tips

 
 


Südafrika Immigrationsberatung - Auswandern nach Südafrika


Nach Südafrika auswandern: Nicht nur der Reiz des Neuen, sondern gutes Klima, Freundlichkeit im Service und vor allem die wunderschönen Landschaften am Kap in Südafrika veranlassen immer mehr Menschen, nach Südafrika auszuwandern. Gute Informationen sind notwendig, denn Auswandern ist ein großer persönlicher Einschnitt im Leben eines Menschen.


Für die Südafrika-Immigration bietet cape invest mit objektiven und neutralen Beratungen für Aufenthaltsgenehmigung, Immobilien-Kauf und aktuellen Landesinfos einen kompletten Service. Der Berater cape invest hilft, Fehler zu vermeiden und begleitet Sie auch nach Erreichen Ihrer Südafrika-Ziele.


Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
Südafrika Einwanderungsbestimmungen (gültig ab 1. Juli 2005)

- Aufenthalt 1 - 90 Tage Touristenvisum  
     
- Aufenthalt ab 90 Tage befristete Aufenthaltserlaubnis  
  - Aufenthalt von mehr als 90 Tagen  
  - geschäftlicher Aufenthalt in Südafrika ( Business permit bis 2 Jahre );  
  - als Austauschstudent oder Absolvent einer Famulatur in Südafrika  
  - als Praktikant oder als Volontär in Südafrika  
  - bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis  
     
- Aufenthalt permanent Direkte Einwanderung  
  - bei Aufenthalt von mehr als 5 Jahren mit legaler Arbeitsgenehmigung  
  - als Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder einer daueraufenthalts-
   berechtigten Person
 
  - als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren  
  - als Kind eines südafrikanischen Staatsbürgers über 21 Jahren  
     
- Aufenthalt permanent Daueraufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen  
  - Nachweis eines Arbeitsplatzes in Südafrika  
  - Nachweis außergewöhnlicher beruflicher Qualifikation  
  - Firmengründer- und/oder Geschäftsleute in Südafrika  
  - Flüchtlinge gemäß Flüchtlingsgesetz  
  - Firmengründer- und/oder Geschäftsleute in Kooperation oder mit Partnern in Südafrika  
  - an einen ausländischen Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze)  
  - an einen finanziell unabhängigen ausländischen Staatsbürger  
  - an einen Verwandten ersten Grades  

Für alle umfangreichen administrativen Angelegenheiten der Immmigration bieten wir Ihnen wie folgt an:

  • Immigrationsberatung
  • Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung
  • Überwachung der Antragsformalitäten bis zum Erhalt des Permits

>>>>> Kontaktieren Sie unverbindlich unseren Berater


Touristenvisum
Um nach Südafrika einzureisen benötigt der Besucher aus Deutschland, Österreichs und der Schweiz einen Reisepaß mit einem Foto des Inhabers. Der Paß muß mindestens noch sechs Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein. Bei Ankunft in Südafrika ist der Nachweis über die bezahlte Rückreise zu führen.

Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen bei einem Besuch bis zu drei Monaten kein Visum (Touristen Status). Visa für Botswana, Simbabwe und Swaziland erhalten Sie an der jeweiligen Grenze.

Ein Touristenvisum kann nicht in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden. Eine Verlängerung des Aufenthaltesum z.B. weitere 90 Tage ist möglich, Sie müssen aber genug Geldmittel und ein Rückflugticket vorweisen.

Befristete Aufenthaltserlaubnis
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis ergibt sich im Allgemeinen, wenn Sie länger als 90 Tage in Südafrika verbringen. Dies ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig, kontaktieren Sie bitte dazu unseren Berater.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Südafrika wird in folgenden Fällen benötigt:

- bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, bzw. siehe Visabestimmungen);
- bei einem geschäftlichen Aufenthalt in Südafrika (Business permit);
- wenn Sie Austauschstudent sind oder Ihre Famulatur in Südafrika absolvieren möchten;
- wenn Sie ein Praktikum oder ein Volontariat in Südafrika absolvieren möchten;
- wenn Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten

Direkte Einwanderung
(§ 26 Einwanderungsgesetz)


Gemäß § 25 des Einwanderungsgesetzes ist das südafrikanische Innenministerium angehalten, in den folgenden vier Fällen Daueraufenthaltsgenehmigungen auszustellen:

a) an ausländische Staatsbürger, die sich seit 5 Jahren legal aufgrund einer Arbeitsgenehmigung in Südafrika aufhalten und
- ein permanentes Arbeitsangebot erhalten haben
- deren Arbeitgeber eine Bescheinigung von seinem staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer über das Vorhandensein der Stelle sowie der Absicht, diese mit einem ausländischen Staatsbürger zu besetzen, vorlegt; und

- wenn das Arbeitsministerium (Department of Labour) den Antragstellern bescheinigt hat, daß die Arbeitsbedingungen der ausländischen Staatsbürger nicht schlechter als die von südafrikanischen Staatsbürgern/ Dauerresidenten sind, die im gleichen Bereich arbeiten.

Ein solcher Antrag muß beim zuständigen Regionalbüro des Innenministeriums (Department of Home Affairs) in der Provinz, in welcher der Antragsteller beschäftigt ist, eingereicht werden. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

b) an Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder einer daueraufenthalts-berechtigten Person, vorausgesetzt daß
- eine eheliche oder eheähnliche Partnerschaft existiert;
- die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn diese Verbindung innerhalb von drei Jahren nach Datum der Antragstellung nicht mehr besteht (ausgenommen bei Todesfällen).

Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland erfolgen.

c) an Kinder eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten unter 21 Jahren; unter folgendem Vorbehalt:
- die Daueraufenthaltsgenehmigung verliert ihre Gültigkeit, falls der Antragsteller es versäumen sollte, innerhalb von zwei Jahren nach seinem/ ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Nachweis der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung zu stellen.

Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland erfolgen.

d) an Kinder eines südafrikanischen Staatsbürgers über 21 Jahren
Die Antragstellung kann in diesem Fall bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) oder bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland erfolgen.


Daueraufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen
(§ 27 Einwanderungsgesetz)


Die im folgenden erwähnten Anträge auf Daueraufenthaltsgenehmigung können bei einer Vertretung der Republik Südafrika im Ausland oder bei jedem Regionalbüro des südafrikanischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) eingereicht werden, außer im Fall von Personen, die in Abschnitt a) und c) erwähnt werden und die ihren Antrag in einem Regionalbüro in der Region stellen müssen, in der sie sich in einem Beschäftigungssverhältnis befinden oder in der das betreffende Geschäft schon existiert oder noch gegründet werden soll (sowohl im Fall von Investitionen wie auch bei selbständigen Gründungen). Das Innenministerium kann einer Person mit gutem Leumund, die die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt im Rahmen einer der sieben folgenden Kategorien erfüllt, eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilen:

1) an einen ausländischen Staatsbürger, der ein dauerhaftes Arbeitsangebot vorweisen kann und
- dessen potentieller Arbeitgeber eine Bescheinigung von einem staatlich
anerkannten Wirtschaftsprüfer, der für die Firma tätig ist, vorlegen kann, nach
der

i. das Vorhandensein der Stelle bescheinigt wird

ii. bestätigt wird, daß die Stelle zusammen mit einer Arbeitsplatzbeschreibung in der dafür vorgeschriebenen Weise ausgeschrieben worden ist, und daß

iii. kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um die Stelle zu besetzen
- dem durch das Arbeitsministerium (Department of Labour) bescheinigt worden ist, daß

- die Arbeitsbedingungen des Arbeitsangebots, einschließlich des Gehaltes sowie eventueller Zusatzleistungen, nicht schlechter sind als es den in der entsprechenden Branche üblichen Bedingungen für Südafrikaner/ Dauerresidenten entspricht und daß dabei auch die allgemeinen Lohnabschlüsse und andere etwaige Standards in der Branche berücksichtigt worden sind.

- dessen Antrag in die jährlich festgesetzte Anzahl maximal ausstellbarer
Erlaubnisse (permits) fällt, die von Zeit zu Zeit für jeden Industriezweig bzw.
jede Handelsbranche unter Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium, dem
Arbeitsministerium sowie dem Erziehungsministerium festgelegt werden.

Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

2) an einen ausländischen Staatsbürger, der dem Innenministerium gegenüber nachgewiesen hat, daß er/ sie außergewöhnliche Fähigkeiten/ Qualifikationen besitzt.

Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Anforderungen erfüllen, so können auch seine unmittelbaren Familienangehörigen gleichermaßen einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

3) an einen ausländischen Staatsbürger, der ein Unternehmen in Südafrika betreiben möchte und dabei entweder

1. beabsichtigt, ein Geschäft in der RSA neu zu gründen oder
2. beabsichtigt, in ein in Südafrika bereits bestehendes Unternehmen zu investieren oder
3. sich bereits im Besitz einer Geschäftsführungserlaubnis (business permit) für die Republik Südafrika befindet.

In allen drei Fällen muß eine Summe von R 2.500.000 (die Bestimmungen über die zu investierende Summe können den aktuellen Gegebenheiten angepaßt und aktuell veröffentlicht werden) investiert werden/ worden sein, die ein Anteil des beabsichtigten Buchwertes der Firma ausmachen soll/ bereits ist. Dies muß von einem staatlich anerkannten südafrikanischen Wirtschaftsprüfer bescheinigt werden (sog. certificate from a chartered accountant). Das südafrikanische Innenministerium kann die Investitionserfordernisse für ein Unternehmen erlassen oder verringern, falls dies im Interesse des Gemeinwesens erscheint oder auf Anraten des südafrikanischen Wirtschaftsministeriums.

Sobald der Daueraufenthaltsstatus nach diesem Abschnitt des Gesetzes erlangt worden ist, ist die betreffende Person verpflichtet, nach Ablauf von zwei Jahren vom Zeitpunkt der Genehmigung an eine weitere Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers einzureichen; drei Jahre später ist nochmals die Einreichung einer solchen Bescheinigung erforderlich. Sollte dies nicht geschehen, so verliert die Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch ihre Gültigkeit.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

4) an einen Flüchtling wie in § 27(c) des Flüchtlingsgesetzes von 1998 (Gesetzesnr. 130/1998) beschrieben.

Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

5) an einen ausländischen Staatsbürger, der vorhat, seinen Ruhestand in der Republik Südafrika zu verbringen (keine Altersgrenze), vorausgesetzt, daß ein staatlich anerkannter südafrikanischer Wirtschaftsprüfer bescheinigt, daß die betreffende Person
- Anrecht auf eine Pension/Rente oder
- eine unwiderrufliche Leibrente oder
- ein Pensions/Rentenkonto hat.

Personen, die einen Antrag in dieser Kategorie stellen möchten, müssen den Nachweis erbringen, daß sie sich im Besitz der folgenden finanziellen Mindestanforderungen befinden:
Nachweis des Anspruchs auf eine Rente in Höhe von mindestens R 20.000 pro Monat oder eines unwiderruflichen Jahresrentenbezugs oder Rentenkontos in dementsprechender Höhe

ODER

Nachweis des Vorhandenseins von nicht weniger als R 12 Mio, die ein Einkommen von mindestens R 15.000 pro Monat sicherstellen. Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

Sollte eine im Ruhestand befindliche Person wünschen, einer Beschäftigung in Südafrika nachzugehen, so müßte er/ sie einen Arbeitsvertrag vorlegen sowie nachweisen, daß kein ausreichend qualifizierter südafrikanischer Staatsbürger/ Dauerresident verfügbar war, um die betreffende Stelle zu besetzen.

6) an einen finanziell unabhängigen ausländischen Staatsbürger, der
- eine Bescheinigung von einem staatlich geprüften südafrikanischen Wirtschaftsprüfer erbringen kann, in der bestätigt wird, daß er/ sie die vorgeschriebene finanzielle Mindestanforderung von R 20 Millionen erfüllt und

- die festgesetzte Gebühr von R 100.000 entrichtet hat.
Sollte ein ausländischer Staatsbürger diese Bedingungen erfüllen, so können auch sein/e Ehepartner/in sowie seine abhängigen minderjährigen Kinder unter 21 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung (gemäß § 27(g), Einwanderungsgesetz) stellen.

7) an einen Verwandten ersten Grades eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Dauerresidenten (Eltern, Kinder, und Ehepartner).

>>>>> Kontaktieren Sie unverbindlich unseren Berater

 
Bei cape invest erhalten Sie deutschsprachige Beratungen und Service-Leistungen.
Es beraten Sie in unserem Partner-Netzwerk: Architekten, Bauunternehmer, Bankangestellte, Immigrationsberater, Immobilienmakler, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte.
Fragen Sie uns.