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Südafrika Immobilien Tips :: Finanzierungen

 
 


Finanzierungen und Darlehen

Für jeden Finanzierungsbedarf eines Immobilienkaufes in Südafrika wird Sie cape invest von Anfang an begleiten. Sie sprechen dabei direkt mit dem zuständigen Bank Consultant der gemeinsam ausgewählten südafrikanischen Bank, der Ihren Darlehens-Antrag (Bond-Application) zur Finanzierung bearbeiten wird und Sie innerhalb von ca. 48 Stunden über Zustimmung (approval) oder Ablehnung informiert. Zur Beantragung werden z.B. Einkommensnachweise oder Eigenkapitalsnachweise sowie Identifikationsdokumente benötigt.

Der Zinssatz beträgt bei einem variablen Abschluß zur Zeit ca. 9,5 % per Anno. Bei einer Beratung durch cape invest können z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen ausgeschlossen werden. Wir können für den Antrag eine zügige Bearbeitung garantieren, um Ihnen z.B. das Unterzeichnen eines Immobilienkaufvertrages während eines Südafrika-Aufenthaltes zu ermöglichen.

Bei Finanzierung der Immobilie über eine Hypothek muß eine Bestätigung der Bank über die Zustimmung zum Darlehen beim Kauf vorgelegt werden. Hierzu kann die schriftliche Zustimmung des Kreditinstitutes ausreichen. Ausländer können durch eine südafrikanische Bank normalerweise bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. cape invest kann auf Anfrage auch Banken empfehlen, die in einigen Fällen bis zu 100% finanzieren.Es muß jedoch sichergestellt sein, daß Zins und Tilgung entweder durch lokale Geschäfts- oder Mieteinnahmen oder durch einen Dauerauftrag aus dem Ausland bedient werden können. Dieser Punkt spielt vor allem eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit einer Immigration in Südafrika.

Beispiel:

Der Kaufpreis der Immobilie beträgt R 500.000.

KOSTEN
Grunderwerbs
steuer

Rand
Grundbuch
amt

Rand
Notar
Kosten

Rand

MwSt
Rand

Total
Rand
Privatperson
23.400
400
6.000
840
30.640
Gesellschaft
50.000
400
6.000
840
57.240


c) Grunderwerbssteuer (transfer duty):
Diese ist vom Käufer zu bezahlen. Bei Privatpersonen gelten folgende Steuersätze:

  Kaufpreis:   Grunderwerbssteuer:
  R 0 - R 140.000   keine Steuer
  R 140.001 - 320.000   5 % des Wertes
  ab R 320.001   8 % des Wertes

Bei juristischen Personen (Gesellschaften) beträgt die Grunderwerbssteuer generell 10 % des Kaufpreises.

Weitere Besonderheiten sind beim Kauf und Verkauf von Immobilien bei juristischen Personen zu beachten, bitte fragen Sie nach einer individuellen Beratung.

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