Finanzierungen und Darlehen
Für jeden Finanzierungsbedarf eines Immobilienkaufes
in Südafrika wird Sie cape invest
von Anfang an begleiten. Sie sprechen dabei direkt mit dem
zuständigen Bank Consultant der gemeinsam ausgewählten
südafrikanischen Bank, der Ihren Darlehens-Antrag (Bond-Application)
zur Finanzierung bearbeiten wird und Sie innerhalb von ca.
48 Stunden über Zustimmung (approval) oder Ablehnung
informiert. Zur Beantragung werden z.B. Einkommensnachweise
oder Eigenkapitalsnachweise sowie Identifikationsdokumente
benötigt.
Der Zinssatz beträgt bei einem variablen Abschluß zur
Zeit ca. 9,5 % per Anno.
Bei einer Beratung durch cape invest können z.B.
Vorfälligkeitsentschädigungen ausgeschlossen werden.
Wir können für den Antrag eine zügige Bearbeitung
garantieren, um Ihnen z.B. das Unterzeichnen eines Immobilienkaufvertrages
während eines Südafrika-Aufenthaltes zu ermöglichen.
Bei Finanzierung der Immobilie über eine Hypothek muß
eine Bestätigung der Bank über die Zustimmung zum
Darlehen beim Kauf vorgelegt werden. Hierzu kann die schriftliche
Zustimmung des Kreditinstitutes ausreichen. Ausländer
können durch eine südafrikanische Bank normalerweise
bis zu 50 % des Wertes einer Immobilie finanzieren. cape invest kann auf Anfrage auch Banken empfehlen, die in
einigen Fällen bis zu 100% finanzieren.Es muß jedoch
sichergestellt sein, daß Zins und Tilgung entweder durch
lokale Geschäfts- oder Mieteinnahmen oder durch einen
Dauerauftrag aus dem Ausland bedient werden können. Dieser
Punkt spielt vor allem eine wichtige Rolle im Zusammenhang
mit einer Immigration in Südafrika.
Beispiel:
Der Kaufpreis der Immobilie beträgt R 500.000.
KOSTEN |
Grunderwerbs
steuer
Rand
|
Grundbuch
amt
Rand
|
Notar
Kosten
Rand
|
MwSt
Rand
|
Total
Rand
|
Privatperson |
23.400
|
400
|
6.000
|
840
|
30.640
|
Gesellschaft |
50.000
|
400
|
6.000
|
840
|
57.240
|
c) Grunderwerbssteuer (transfer duty):
Diese ist vom Käufer zu bezahlen. Bei Privatpersonen
gelten folgende Steuersätze:
Kaufpreis: |
Grunderwerbssteuer: |
R 0 - R 140.000 |
keine Steuer |
R 140.001
- 320.000 |
5 % des Wertes |
ab R 320.001
|
8 % des Wertes |
Bei juristischen Personen (Gesellschaften) beträgt die
Grunderwerbssteuer generell 10 % des Kaufpreises.
Weitere Besonderheiten sind beim Kauf und Verkauf von Immobilien
bei juristischen Personen zu beachten, bitte fragen Sie nach
einer individuellen Beratung.
>>>>> Kontaktieren Sie unverbindlich unseren Berater
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